Wissen kompakt: Reverse-Charge-Verfahren beim Handel mit Emissionszertifikaten – so unrelevant für Sie, wie es klingt?
Für die Verursacher von Treibhausgasen wird eine Obergrenze für die Gesamtmenge von Treibhausgasen festgelegt, die diese maximal freisetzen dürfen. Diese Begrenzung wird bis 2050 immer weiter gesenkt, um die zulässigen Gesamtemissionen auf Null zu reduzieren und so einen wesentlichen Beitrag für die Umwelt und das Klima zu leisten. Diese Verknappung führt dazu, dass Angebot und Nachfrage divergieren. Durch den Handel soll dieses Gleichgewicht wiederhergestellt werden.
In der Vergangenheit kam es allerdings mit dem Emissionshandel immer wieder zu Umsatzsteuerbetrag, sodass das Reverse-Charge-Verfahren im Laufe der Jahre bedeutsam erweitert wurde – zuletzt mit Wirkung zum 01. Januar 2023.
Das Seminar gibt einen praxisnahen Einblick in den Handel mit Emissionszertifikaten unter Bezugnahme der einschlägigen geltenden Gesetze und Verordnungen im Energierecht. Außerdem werden die Fragen beantwortet, welche Unternehmen betroffen sind und wie der Umgang damit umsatzsteuerlich zu erfolgen hat.
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