Webinar: Von der EÜR zur Bilanzierung und umgekehrt - Wechsel der Gewinnermittlung
Einnahmen-Überschuss-Rechner müssen zum Bestandsvergleich wechseln, wenn sich während ihrer unternehmerischen Tätigkeit die Verhältnisse dahin gehend ändern, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Buchführungspflicht erfüllt werden. Während bei der EÜR das Zufluss-Abfluss-Prinzip gilt, gilt beim Betriebsvermögensvergleich das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit, demgemäß für jedes Wirtschaftsjahr durch Erfassung von Forderungen, Warenbeständen, Schulden, Rechnungs-abgrenzungen, Rückstellungen und Wertberichtigungen das wirtschaftlich erzielte Ergebnis ermittelt wird.
Ein Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜR kommt in Betracht, wenn für Steuerpflichtige die gesetzliche Buchführungspflicht wegfällt oder sie bisher freiwillig Bücher führen und Jahresabschlüsse machen, aber künftig ihren Gewinn nach der vereinfachten Gewinnermittlung i. S. des § 4 Abs. 3 EStG ermitteln möchten.
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