Webinar: Umsatzsteuer bei Lieferungen im Binnenmarkt
Im ersten Teil des Online-Seminars („B2B“) werden die Grundsätze der Lieferungen im Binnenmarkt zwischen Unternehmern mit innergemeinschaftlicher Lieferung des leistenden Unternehmers und innergemeinschaftlichem Erwerb des Leistungsempfängers mit den gesetzlichen Voraussetzungen, den für die Buchhaltung notwendigen Nachweisen (Buch- und Belegnachweis – insbesondere die sog. „Gelangensbestätigung“ und die Alternativnachweise) und den umsatzsteuerrechtlichen Meldungen (Zusammenfassende Meldung, Umsatzsteuer-Voranmeldung) besprochen. Ausführlich wird die häufig übersehene Falle des § 3d Satz 2 UStG besprochen, die bis zu einem Vorwurf der Steuerhinterziehung führen kann, wenn eine unzutreffende Erfassung vorliegt. Aber auch die Lieferungen über ein Konsignationslager (noch bis Mitte 2028 umsatzsteuerrechtlich relevant), Grundzüge der Lieferungen im Reihengeschäft und das häufig nicht beachtete innergemeinschaftliche Verbringen zur eigenen Verfügung, das sowohl als innergemeinschaftliche Lieferung aber auch als innergemeinschaftlicher Erwerb bei dem selben Unternehmer in unterschiedlichen Mitgliedstaaten zu erfassen ist, werden thematisiert. Darüber hinaus ist seit dem 01.01.2025 noch die mittlerweile auch grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung zu beachten.
Im zweiten Teil des Online-Seminars („B2C“) werden die Lieferungen im Binnenmarkt an Abnehmer besprochen, die keine innergemeinschaftlichen Erwerbe besteuern müssen – hier haben sich seit dem 01.07.2021 erhebliche Veränderungen durch das Digitalpaket ergeben. Insbesondere wird auch auf die „besonderen Unternehmer“ und ihre Wahlrechte eingegangen, die aufgrund der Höhe ihrer innergemeinschaftlichen Erwerbe aus der Besteuerung der innergemeinschaftlichen Erwerbe ausgenommen sind. Besondere Anforderungen ergeben sich für den liefernden Unternehmer, wenn sich der Ort seiner Lieferung im Rahmen des innergemeinschaftlichen Fernverkaufs in einen anderen Mitgliedstaat verlagert. Aber auch die Lieferung von „neuen“ Fahrzeugen an und von Nichtunternehmern wird behandelt.
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