Die Überlassung/Übereignung von Fahrrädern durch den Arbeitgeber an seine
Arbeitnehmer wirft zahlreiche steuerliche Fragen auf, da geldwerte Vorteile
entstehen, für die zum Teil Steuerbefreiungsvorschriften oder
Lohnsteuerpauschalierungsmöglichkeiten bestehen. So sind die geldwerten Vorteile
(Sachbezüge) aus der unentgeltlichen oder verbilligten Nutzungsüberlassung eines
betrieblichen Fahrrads vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung
und zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
grundsätzlich steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für nicht als Kfz
eingestufte Elektrofahrräder als auch für „normale“ Fahrräder. Die
Steuerbefreiung gilt aber nur für die vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin
geschuldeten Arbeitslohn gewährten Vorteile. Bei einer Gehaltsumwandlung ist die
Steuerbefreiungsvorschrift somit nicht anzuwenden. Auch die vergünstigte
Fahrradübereignung nach Ablauf der Leasingzeit führt zu einem geldwerten
Vorteil, der ggf. pauschaliert besteuert werden kann. Das Webinar zeigt die
unterschiedlichen Modelle hinsichtlich der Überlassung von Elektrofahrrädern und
ihre jeweiligen steuerlichen Folgen hinsichtlich der Besteuerung beim
Arbeitnehmer auf.
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