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Webinar: Steuerliche Fallstricke bei Auslandsgesellschaften
Die Gründung von Auslandsgesellschaften ist meist nicht nur rechtlich und
wirtschaftlich herausfordernd, sondern auch steuerlich mit einigen Fallstricken
verbunden. Dabei ist besonders die gesellschaftsrechtliche Unternehmensstruktur
möglichst optimiert zu bestimmen, d.h. sollte die Auslandsgesellschaft als
Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft eingebunden werden. Das Seminar
zeigt die steuerlichen Vor- und Nachteile der einzelnen Möglichkeiten auf. Dabei
wird auch auf die steuerlich komplexe Missbrauchsvermeidungsvorschrift des § 50d
Abs. 3 EStG im Rahmen von Ausschüttungen eingegangen. Des Weiteren werden im
Seminar wesentliche Aspekte der deutschen Steuerpflicht, u.a. der Ort der
Geschäftsleitung, etwaige Betriebsstätten und die Hinzurechnungsbesteuerung
näher betrachtet.
Nach der Gründung der Auslandsgesellschaft ist es stets das Ziel die grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen im Rahmen der Verrechnungspreise steuerlich optimiert zu integrieren. D.h. es sollte keine Doppelbesteuerung entstehen und der deutsche Betriebsausgabenabzug sollte nicht eingeschränkt werden. Das Seminar zeigt hier die jeweiligen Fallstricke und wichtige Optimierungsmöglichkeiten im deutschen Steuerrecht auf. Bei Auslandsgesellschaften sind zudem immer verfahrensrechtliche Anzeige-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten zu beachten, weshalb diese verfahrensrechtlichen Besonderheiten ebenfalls vom Seminar umfasst sind.
Nach der Gründung der Auslandsgesellschaft ist es stets das Ziel die grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen im Rahmen der Verrechnungspreise steuerlich optimiert zu integrieren. D.h. es sollte keine Doppelbesteuerung entstehen und der deutsche Betriebsausgabenabzug sollte nicht eingeschränkt werden. Das Seminar zeigt hier die jeweiligen Fallstricke und wichtige Optimierungsmöglichkeiten im deutschen Steuerrecht auf. Bei Auslandsgesellschaften sind zudem immer verfahrensrechtliche Anzeige-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten zu beachten, weshalb diese verfahrensrechtlichen Besonderheiten ebenfalls vom Seminar umfasst sind.
Wir verwenden für das Webinar die Anwendung "GoToWebinar". Sie erhalten alle notwendigen Informationen (Zugangslink, Kurzanleitung) vor dem Webinar.
Sie sollten schon vorab testen, ob Ihr PC die notwendigen Systemvoraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (GoToWebinar-Systemprüfung für Teilnehmer).