Webinar: Realteilung richtig gestalten
In der Regel kommen dafür zwei Möglichkeiten in Betracht:
1. ausscheidungswillige Gesellschafter scheiden aus der Gesellschaft aus, wobei die Gesellschaft selbst fortbesteht oder
2. Beendigung der Gesellschaft und Auskehrung des Vermögens an die Gesellschafter
Handelsrechtlich wird unter Realteilung die Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens einer aufgelösten Personengesellschaft verstanden, die in Form der Naturalteilung vollzogen wird. Der Begriff der "Realteilung" einer Mitunternehmerschaft i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG ist dagegen ein steuerrechtlicher Eigenbegriff. Seine Auslegung ist nicht mehr an das Zivilrecht gebunden. Die Realteilung einer Mitunternehmerschaft ist quasi der umgekehrte Fall einer Einbringung. Die Realteilung bezweckt, wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungsvorgänge durch Buchwertfortführung steuerlich nicht zu belasten, solange die steuerliche Erfassung stiller Reserven sichergestellt ist.
Das Seminar stellt die Möglichkeiten der Realteilung dar und zeigt die steuerlichen Vorgaben und deren Umsetzung auf.
Realteilung von Personengesellschaften, § 16 Abs. 3 EStG
Wir verwenden für unsere Webinare die Anwendung "GoToWebinar". Sie erhalten alle notwendigen Informationen (Zugangslink, Kurzanleitung) vor dem Webinar. Sie sollten schon vorab testen, ob Ihr PC die notwendigen Systemvoraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (GoToWebinar-Systemprüfung für Teilnehmer).
Werden unsere Webinare interaktiv gestaltet, nutzen wir die Plattform Zoom. Hierfür benötigen Sie ein Mikrofon und eine Kamera. Die Zugangsdaten erhalten Sie zeitnah vor der Veranstaltung.
DATEVnet-Nutzer beachten bei Problemen bitte den nachfolgenden Hinweis:
https://apps.datev.de/help-center/documents/1019775
Testen Sie hier: https://zoom.us/test, ob Ihr Endgerät für ein Zoomseminar geeignet ist.
Webinare, die in Kooperation stattfinden, können über GoToWebinar oder Zoom durchgeführt werden.