Webinar: Kleinunternehmerbesteuerung seit 2025
In der Europäischen Union sind seit 2025 darüber hinaus völlig neue Möglichkeiten für Kleinunternehmer bei grenzüberschreitenden Leistungen zu beachten. Erstmals können deutsche Unternehmer auch die Kleinunternehmerbesteuerung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen und ausländische Unternehmer in Deutschland die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch nehmen. Wer dies in Anspruch nehmen möchte, muss besondere Meldepflichten beachten. Auswirkungen können sich daraus auch auf Leistungsempfänger ergeben, die ansonsten gar nichts mit der Kleinunternehmerbesteuerung zu tun haben.
Da auch Unternehmer, die im Inland regelbesteuert sind, in anderen Mitgliedstaaten die Kleinunternehmereigenschaft unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können, muss auch bei Unternehmern, die ansonsten nicht als Kleinunternehmer identifiziert sind, an das Zusammenwirken verschiedener Wahlrechte (z.B. Umsatzschwelle bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen) gedacht werden.
Das Seminar zeigt die Regelungen auf, die für die neue Kleinunternehmerbesteuerung national und EU-weit seit 2025 gelten.
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