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Webinar: Kleinunternehmerbesteuerung seit 2025
Durch das Jahressteuergesetz 2024 ist die Kleinunternehmerbesteuerung
umfassend zum 01.01.2025 geändert worden. Die nationale
Kleinunternehmereigenschaft - Voraussetzungen, Folgen und Wahlrechte -
sind modifiziert worden, Wahlmöglichkeiten eingeschränkt worden. Bei
Neugründungen ergeben sich Auswirkungen auf alle Unternehmer.
In der Europäischen Union sind seit 2025 darüber hinaus völlig neue Möglichkeiten für Kleinunternehmer bei grenzüberschreitenden Leistungen zu beachten. Erstmals können deutsche Unternehmer auch die Kleinunternehmerbesteuerung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen und ausländische Unternehmer in Deutschland die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch nehmen. Wer dies in Anspruch nehmen möchte, muss besondere Meldepflichten beachten. Auswirkungen können sich daraus auch auf Leistungsempfänger ergeben, die ansonsten gar nichts mit der Kleinunternehmerbesteuerung zu tun haben.
Da auch Unternehmer, die im Inland regelbesteuert sind, in anderen Mitgliedstaaten die Kleinunternehmereigenschaft unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können, muss auch bei Unternehmern, die ansonsten nicht als Kleinunternehmer identifiziert sind, an das Zusammenwirken verschiedener Wahlrechte (z.B. Umsatzschwelle bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen) gedacht werden.
Das Seminar zeigt die Regelungen auf, die für die neue Kleinunternehmerbesteuerung national und EU-weit seit 2025 gelten.
In der Europäischen Union sind seit 2025 darüber hinaus völlig neue Möglichkeiten für Kleinunternehmer bei grenzüberschreitenden Leistungen zu beachten. Erstmals können deutsche Unternehmer auch die Kleinunternehmerbesteuerung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen und ausländische Unternehmer in Deutschland die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch nehmen. Wer dies in Anspruch nehmen möchte, muss besondere Meldepflichten beachten. Auswirkungen können sich daraus auch auf Leistungsempfänger ergeben, die ansonsten gar nichts mit der Kleinunternehmerbesteuerung zu tun haben.
Da auch Unternehmer, die im Inland regelbesteuert sind, in anderen Mitgliedstaaten die Kleinunternehmereigenschaft unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können, muss auch bei Unternehmern, die ansonsten nicht als Kleinunternehmer identifiziert sind, an das Zusammenwirken verschiedener Wahlrechte (z.B. Umsatzschwelle bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen) gedacht werden.
Das Seminar zeigt die Regelungen auf, die für die neue Kleinunternehmerbesteuerung national und EU-weit seit 2025 gelten.
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Sie sollten schon vorab testen, ob Ihr PC die notwendigen Systemvoraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (GoToWebinar-Systemprüfung für Teilnehmer).