LIVE-Webinar
Webinar: Kinder im Steuerrecht
Aufwendungen zu Gunsten von Kindern können ertragsteuerlich in vielfältiger
Weise geltend gemacht werden. Außerdem ergeben sich lohnsteuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten, die eine individuelle Versteuerung der
Arbeitgeberleistung durch den Mitarbeiter verhindern.
Der Gesetzgeber plant, die Freibeträge für Kinder rückwirkend ab 2024 und das Kindergeld in 2025 und 2026 zu erhöhen. Die verpflichtende Angabe der Id-Nr. des Kindes soll einer optionalen Angabepflicht weichen.
Auf diese und weitere aktuelle Entwicklungen werden wir in der Webinarveranstaltung "Kinder im Steuerrecht" praxisnah eingehen. Die Rechtsänderungen, neue Entscheidungen der Finanzgerichte und aktuelle Verwaltungsanweisungen werden zudem anhand nachvollziehbarer Beispielsfälle dargestellt.
Der Gesetzgeber plant, die Freibeträge für Kinder rückwirkend ab 2024 und das Kindergeld in 2025 und 2026 zu erhöhen. Die verpflichtende Angabe der Id-Nr. des Kindes soll einer optionalen Angabepflicht weichen.
Auf diese und weitere aktuelle Entwicklungen werden wir in der Webinarveranstaltung "Kinder im Steuerrecht" praxisnah eingehen. Die Rechtsänderungen, neue Entscheidungen der Finanzgerichte und aktuelle Verwaltungsanweisungen werden zudem anhand nachvollziehbarer Beispielsfälle dargestellt.
Wir verwenden für das Webinar die Anwendung "GoToWebinar". Sie erhalten alle notwendigen Informationen (Zugangslink, Kurzanleitung) vor dem Webinar.
Sie sollten schon vorab testen, ob Ihr PC die notwendigen Systemvoraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (GoToWebinar-Systemprüfung für Teilnehmer).