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Webinar: Grunderwerbsteuer beim Gesellschafterwechsel von PersG
Der Gesetzgeber plant mit dem Entwurf des 9.
Steuerberatungsänderungsgesetzes grundlegende Änderungen bei der
grunderwerbsteuerlichen Behandlung von Anteilstransaktionen (Share Deals). Ziel
ist eine spürbare verfahrensrechtliche Vereinfachung, mehr Rechtssicherheit und
die Beseitigung praxisferner Doppelbelastungsrisiken (Signing/Closing
Problematik), die seit der Share-Deal-Reform 2021 erhebliche Unsicherheiten
verursacht haben. Kern der Reform ist die Umkehr des bisherigen
Nachrangverhältnisses: Künftig sollen die Ergänzungstatbestände der § 1 Abs. 3,
3a und neu 3b GrEStG-E vorrangig sein. Maßgeblicher Besteuerungszeitpunkt ist
damit grundsätzlich das Verpflichtungsgeschäft (Signing) – nicht mehr der
Vollzug (Closing). Die bisher besonders praxisrelevanten Tatbestände der § 1
Abs. 2a und 2b GrEStG treten nur noch nachrangig ein, sofern keine Steuerbarkeit
bereits beim Signing ausgelöst wurde.
Flankierend sieht der Entwurf eine spürbare verfahrensrechtlicheEntlastung vor, die Anzeigefristen sollen von zwei Wochen auf einen Monat verlängert werden, was die Praxis erheblich entlastet und Haftungsrisiken reduziert.
Besonders praxisrelevant sind zudem die Übergangsregelungen: Auch bei Altfällen, in denen das Signing vor Inkrafttreten, das Closing jedoch erst danach erfolgt, soll ausschließlich das Signing besteuert werden. Damit werden zahlreiche derzeit schwebende Transaktionen rechtssicher aufgelöst. Neu ist ferner der erweiterte Kreis der Steuerschuldner:
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Sie sollten schon vorab testen, ob Ihr PC die notwendigen Systemvoraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (GoToWebinar-Systemprüfung für Teilnehmer).