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Webinar: Grunderwerbsteuer beim Gesellschafterwechsel von PersG
Gefahrenquellen und Neuregelungen bei grundbesitzenden
Personengesellschaften
Zum 1.7.2021 ist die seit Jahren betriebene Verschärfung der grunderwerbsteuerlichen share deal-Vorschriften in Kraft getreten. Neben dem Kernstück der Reform, der Einführung eines neuen Tatbestands für grundbesitzende Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 2b GrEStG) wurden umfangreiche Anpassungen aus Sicht der Finanzverwaltung zur Anwendung des Ergänzungstatbestands für grundbesitzende Personengesellschaften nach § 1 Abs. 2a GrEStG in der nunmehr 7. Fassung der Gleichlautenden Erlasse vom 10.05.2022 zur Anwendung dieser Vorschrift vorgenommen.
Die häufig unbeachteten Anteilsvereinigungen nach § 1 Abs. 3 GrEStG bei Personengesellschaften sind ebenfalls Teil des Seminars, dabei wird auch auf die Möglichkeiten der Steuerbefreiungen bzw. Steuervergünstigungen nach §§ 5 und 6 GrEStG eingegangen.Die Frage der Zurechnung von Grundstücken führt in der Praxis immer noch zu großer Unsicherheit. Die aktuellen Entwicklungen und die Folgen der unterschiedlichen Auffassungen werden ausführlich dargestellt, dabei wird auch auf die Neuregelung durch das JStG 2024 und deren Folgen für die Praxis eingegangen.
Auch die Fragen der ordnungsgemäßen Anzeige und der massiven Folgen einer verspäteten oder unterlassenen Anzeige hinsichtlich Verspätungszuschlägen und dem Vorwurf einer versuchten leichtfertigen Steuerverkürzung werden beleuchtet.
Die Darstellung wird ergänzt um diverse Anwendungsbeispiele, die schon die ersten Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigen.
Zum 1.7.2021 ist die seit Jahren betriebene Verschärfung der grunderwerbsteuerlichen share deal-Vorschriften in Kraft getreten. Neben dem Kernstück der Reform, der Einführung eines neuen Tatbestands für grundbesitzende Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 2b GrEStG) wurden umfangreiche Anpassungen aus Sicht der Finanzverwaltung zur Anwendung des Ergänzungstatbestands für grundbesitzende Personengesellschaften nach § 1 Abs. 2a GrEStG in der nunmehr 7. Fassung der Gleichlautenden Erlasse vom 10.05.2022 zur Anwendung dieser Vorschrift vorgenommen.
Die häufig unbeachteten Anteilsvereinigungen nach § 1 Abs. 3 GrEStG bei Personengesellschaften sind ebenfalls Teil des Seminars, dabei wird auch auf die Möglichkeiten der Steuerbefreiungen bzw. Steuervergünstigungen nach §§ 5 und 6 GrEStG eingegangen.Die Frage der Zurechnung von Grundstücken führt in der Praxis immer noch zu großer Unsicherheit. Die aktuellen Entwicklungen und die Folgen der unterschiedlichen Auffassungen werden ausführlich dargestellt, dabei wird auch auf die Neuregelung durch das JStG 2024 und deren Folgen für die Praxis eingegangen.
Auch die Fragen der ordnungsgemäßen Anzeige und der massiven Folgen einer verspäteten oder unterlassenen Anzeige hinsichtlich Verspätungszuschlägen und dem Vorwurf einer versuchten leichtfertigen Steuerverkürzung werden beleuchtet.
Die Darstellung wird ergänzt um diverse Anwendungsbeispiele, die schon die ersten Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigen.
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