Webinar: E-Rechnungspflicht Ausstellerseite ab 01.01.2027: Was gilt?
Die Einführung der E-Rechnung erreicht zum 1. Januar 2027 ihre nächste entscheidende Stufe. Während Unternehmen seit dem 1. Januar 2025 grundsätzlich in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen, rückt nun die Verpflichtung zur Ausstellung strukturierter elektronischer Rechnungen in den Mittelpunkt.
Zum 31. Dezember 2026 endet die allgemeine Übergangsregelung, nach der Unternehmer weiterhin Papierrechnungen oder beispielsweise einfache PDF-Rechnungen versenden dürfen. Ab dem 1. Januar 2027 gilt: Unternehmer, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 800.000 Euro betragen hat, müssen bei inländischen B2B-Umsätzen grundsätzlich E Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen. Eine einfache PDF-Datei reicht dann nicht mehr aus. Für Unternehmen, Steuerabteilungen, Buchhaltungen und steuerliche Berater besteht deshalb dringender Handlungsbedarf. Die Umstellung betrifft nicht nur das Format einer Rechnung. Sie greift tief in Fakturierung, Stammdatenverwaltung, Vertragsgestaltung, Rechnungsprüfung, Buchführung, Archivierung und interne Kontrollprozesse ein. Wer immer noch nicht mit der Umsetzung begonnen hat, riskiert technische Probleme, fehlerhafte Rechnungen, Zahlungsverzögerungen und Störungen im gesamten Abrechnungsprozess. Das Seminar zeigt verständlich und praxisnah was die E-Rechnung 2027 für Unternehmen konkret bedeutet.
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