Webinar: Die steueroptimale Rechtsform für Immobilienvermögen
Vermögensverwaltende Personengesellschaft, gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, GmbH oder vielleicht sogar die Genossenschaft? – Die verschiedenen Rechtsformen im Steuervergleich
Sollen Immobilien in einer Gesellschaft zusammengeführt werden, sind die Zielsetzungen sehr unterschiedlich:
- Sollen die Immobilien (weiterhin) nach Ablauf der 10-Jahresfrist des § 23 EStG steuerfrei verkauft werden können, bietet sich die vermögensverwaltende Personengesellschaft an. Nachteil: In der Regel kein AfA-Step-Up bei der Übertragung von Bestandsimmobilien.
- Soll ein AfA-Step-Up für Bestandsobjekte erreicht werden, kommt die Übertragung auf eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG in Betracht, allerdings um den Preis der Betriebsvermögenseigenschaft (Steuerverstrickung) der Immobilien.
- Sollen die Immobilieneinkünfte nicht mehr mit dem hohen persönlichen ESt-Satz der Mandanten versteuert werden (zumeist 42% bzw. 45% + SolZ, ggf. KiSt), bietet sich die Übertragung auf eine GmbH an. Bei Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG werden die Einkünfte der GmbH derzeit nur noch mit 15,83% (KSt + SolZ) versteuert, mittelfristig könnten es sogar nur 10,55% sein. Neben der Steuerverstrickung hat die GmbH den Nachteil, dass bei der Übertragung von Bestandsobjekten Grunderwerbsteuer anfallen kann und Ausschüttungen aus der GmbH weitere Steuerbelastungen nach sich ziehen.
- Soll Immobilienvermögen steueroptimiert auf die nachfolgende Generation übertragen werden, könnte die Genossenschaft in Betracht kommen. Dieser werden deutliche Vorteile bei der Nachfolge zugeschrieben, indem die Genossenschaftsanteile nicht mit ihrem Verkehrswert, sondern mit dem deutlich niedrigeren „Nennwert“ bewertet werden sollen. Nachteilig ist, dass die Rechtsform der Genossenschaft recht komplex ist und zudem einem Prüfungsverband angehören muss.
In dem Seminar werden die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen bei den verschiedenen Steuerarten näher dargestellt. Darüber hinaus werden Gestaltungsmöglichkeiten zur steueroptimierten Übertragung und Bündelung von Immobilien aufgezeigt.
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