Das Seminar beinhaltet die wesentlichen Aspekte der Besteuerung von
Angestellten, die für Unternehmen im Grenzgebiet eines anderen Staates arbeiten
(sog. Grenzgänger). Es werden die unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
der Grenzgänger dargestellt. Hiervon ist auch die Möglichkeit der Beantragung
zur unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 und § 1a EStG umfasst. Ein
wesentlicher Seminarbestandteil sind sodann die relevanten
Doppelbesteuerungsabkommen der an Deutschland grenzenden Staaten. Einige der
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten spezielle Regelungen für Grenzgänger. Des
Weiteren hat die grenzüberschreitende Tätigkeit von Angestellten nicht nur für
die Besteuerung des jeweiligen Angestellten eine Auswirkung, sondern auch für
den Arbeitgeber. Daher werden auch die steuerlichen Auswirkungen für das
Unternehmen aufgezeigt. Dies betrifft insbesondere die Aspekte der
unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht des Unternehmens durch die
Tätigkeit des Angestellten. Zudem wird auch auf die Verpflichtung des
ordnungsgemäßen Lohnsteuereinbehalts durch den Arbeitgeber
eingegangen.
Das Seminar beinhaltet zum besseren Verständnis zu allen
Themengebieten auch entsprechende Beispiele.
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