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Webinar: Beratungsschwerpunkt: Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – § 2b UStG tritt endgültig in Kraft

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Rechtsentwicklungen – Besonderheiten – Problemfälle

Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gewinnt ständig an Bedeutung. Bereits zum 01.01.2017 war die Neuregelung in § 2b UStG in Kraft getreten und löste § 2 Abs. 3 UStG ab. Aufgrund von diversen Übergangsregelungen konnte die „alte“ Regelung in § 2 Abs. 3 UStG optional weiter angewendet werden. Aber damit ist jetzt nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand Schluss: Zum 01.01.2027 tritt § 2b UStG uneingeschränkt in Kraft.

Damit ist die Beratungspraxis jetzt gezwungen sich mit den Fragen rund um § 2b UStG auseinanderzusetzen. Die Fragestellungen sind im Regelfall komplex und betreffen im Grundsatz eine Vielzahl juristischer Personen des öffentlichen Rechts. In diesem Zusammenhang steigt mit dem Beratungsbedarf der öffentlichen Hand auch der Informationsbedarf der steuerlichen Beratung.

Betroffen sind z.B.:
- Gebietskörperschaften, Landes- und Bundesbehörden,
- Religionsgemeinschaften (Kirchen),
- Personal-, Real- und Verbandskörperschaften,
- Hochschulen,
- Feuerwehren
- Innungen Industrie- und Handelskammern und
- sonstige Gebilde, die auf Grund öffentlichen Rechts eigene Rechtspersönlichkeit besitzen.

Das Webinar vermittelt einen kompakten, gleichzeitig aber auch kompletten Überblick über wichtige Besonderheiten und Problemfälle rund um die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.

In der Praxis wird es darauf ankommen, dass die jeweilige juristische Person des öffentlichen Rechts eine grundlegende Bestandaufnahme ihrer Tätigkeitsformen vornimmt.

Zum Anwendungsbereich des § 2b UStG gibt es inzwischen eine Fülle von Verwaltungsanweisungen, nicht nur des BMF, sondern auch von Landesämtern für Steuern oder Oberfinanzdirektionen. Hier gilt es den Überblick zu bewahren und die Anweisungen ständig, auch mit Blick auf mögliche Änderungen, im Auge zu behalten.


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Verfügbare Termine

03.12.2026
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Einzelpreis 120,00 €