Skript
Skript: Wissen kompakt: Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen beratungssicher anwenden
Weil die Einspeisevergütungen für Solarstrom stetig sinken, entsteht bei
kleinen Photovoltaikanlagen über einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren
hinweg eventuell ein Totalverlust oder nur ein sehr geringer Totalgewinn.
Die Finanzbehörden forderten deshalb in den vergangenen Jahren stets den Nachweis einer positiven Totalgewinnprognose. Konnte der Anlagenbetreiber diesen Nachweis nicht erbringen, unterstellte das Finanzamt mangelnde Gewinnerzielungsabsicht und erkannte die Anfangsverluste häufig steuerlich nicht an.Damit die aufwändigen und streitanfälligen Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht erst gar nicht durch die Steuerbürger bzw. deren Steuerberater erstellt werden müssen und auch keine Überprüfung der Ergebnisse durch die Finanzverwaltung erfolgen müssen, ist die Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen durch das Bundesfinanzministerium eingeführt worden.
Die Finanzbehörden forderten deshalb in den vergangenen Jahren stets den Nachweis einer positiven Totalgewinnprognose. Konnte der Anlagenbetreiber diesen Nachweis nicht erbringen, unterstellte das Finanzamt mangelnde Gewinnerzielungsabsicht und erkannte die Anfangsverluste häufig steuerlich nicht an.Damit die aufwändigen und streitanfälligen Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht erst gar nicht durch die Steuerbürger bzw. deren Steuerberater erstellt werden müssen und auch keine Überprüfung der Ergebnisse durch die Finanzverwaltung erfolgen müssen, ist die Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen durch das Bundesfinanzministerium eingeführt worden.