Skript
Skript: Wissen kompakt: Doppelte Haushaltsführung – Update
Die Berücksichtigung der Aufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflich
veranlassten doppelten Haushaltsführung spielt beim Arbeitgeberersatz und beim
Werbungskostenabzug eine große Rolle. Dreh- und Angelscheibe ist die Prüfung,
ob eine berufliche Veranlassung vorliegt. Eine doppelte Haushaltsführung liegt
nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten
Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält (Hauptwohnung) und auch am
Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt (Zweitwohnung). Zu berücksichtigende
Aufwendungen sind die Fahrtkosten für Familienheimfahrten,
Verpflegungsmehraufwendungen sowie die Übernachtungskosten vor
Ort.
Die Rechtsprechung hat sich inzwischen weiterentwickelt. So sind jüngst eine Reihe von BFH-Urteilen ergangen bzw. weitere Klarheit wird durch noch anhängige Revisionsverfahren erwartet. Betroffen sind Brennpunkte wie z.B. die Frage der erforderlichen finanziellen Beteiligung an der Haushaltsführung, Berücksichtigung von Unterkunftskosten im Inland bzw. Ausland, Entfernungen zwischen den Wohnungen, Berücksichtigung von Stellplatzkosten oder der Zweitwohnungsteuer.
Die Rechtsprechung hat sich inzwischen weiterentwickelt. So sind jüngst eine Reihe von BFH-Urteilen ergangen bzw. weitere Klarheit wird durch noch anhängige Revisionsverfahren erwartet. Betroffen sind Brennpunkte wie z.B. die Frage der erforderlichen finanziellen Beteiligung an der Haushaltsführung, Berücksichtigung von Unterkunftskosten im Inland bzw. Ausland, Entfernungen zwischen den Wohnungen, Berücksichtigung von Stellplatzkosten oder der Zweitwohnungsteuer.