Skript
Skript: Steuerrechtsupdate 2024 – Was bleibt an Neuerungen 2024?
Mit großen Worten hatte Finanzminister Lindner „sein“
Wachstumschancengesetz angekündigt und ein Jahressteuergesetz 2023 erst gar
nicht eingebracht. Das Gesetz wurde jedoch nicht final verabschiedet, so dass
die steuerlichen Regelungen auch nicht zur Anwendung kommen?
So einfach ist es in der Praxis dann jedoch nicht. Zwischenzeitlich wurden Teile des Gesetzes in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen, welchem der Bundesrat am 15.12.2023 zugestimmt hat.
Daher werden die Dozenten quer durch alle Steuerarten die beratungsrelevanten Neuregelungen aufgreifen und darstellen, sowie unmittelbar in die Beratungspraxis umsetzbare Hinweise und Tipps zu den einzelnen Beratungsfeldern geben. Zudem werden Sie auch auf die noch immer möglichen Neuerungen des Wachstumschancengesetzes eingehen und die Kanzleien damit bestmöglich auf das neue Jahr 2024 einstimmen.
Das bestens eingeführte Seminar „Steuerrechtsupdate“ gibt dem Steuerberater die Möglichkeit, sich unmittelbar zu Jahresbeginn auf den neuesten Rechtsstand zu bringen und nimmt dabei auch aktuelle Erkenntnisse aus Rechtsprechung und Verwaltung auf. Dies geschieht in gewohnter Form: kurz, prägnant und praxisgerecht. Eine ausführliche Arbeitsunterlage ist obligatorisch. Der Seminarinhalt wird selbstverständlich an die aktuelle gesetzgeberische Situation angepasst.
Hinweis:
Entgegen der Ankündigungen der Bundesregierung wird das Gesetz nicht mehr im Jahr 2023 beschlossen werden können. Grund ist die Anrufung des Vermittlungsausschuss durch den Bundesrat vom 24. November 2023. Die Referenten werden daher den zum Seminarstichtag aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens aufgreifen und wiedergeben.
So einfach ist es in der Praxis dann jedoch nicht. Zwischenzeitlich wurden Teile des Gesetzes in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen, welchem der Bundesrat am 15.12.2023 zugestimmt hat.
Daher werden die Dozenten quer durch alle Steuerarten die beratungsrelevanten Neuregelungen aufgreifen und darstellen, sowie unmittelbar in die Beratungspraxis umsetzbare Hinweise und Tipps zu den einzelnen Beratungsfeldern geben. Zudem werden Sie auch auf die noch immer möglichen Neuerungen des Wachstumschancengesetzes eingehen und die Kanzleien damit bestmöglich auf das neue Jahr 2024 einstimmen.
Das bestens eingeführte Seminar „Steuerrechtsupdate“ gibt dem Steuerberater die Möglichkeit, sich unmittelbar zu Jahresbeginn auf den neuesten Rechtsstand zu bringen und nimmt dabei auch aktuelle Erkenntnisse aus Rechtsprechung und Verwaltung auf. Dies geschieht in gewohnter Form: kurz, prägnant und praxisgerecht. Eine ausführliche Arbeitsunterlage ist obligatorisch. Der Seminarinhalt wird selbstverständlich an die aktuelle gesetzgeberische Situation angepasst.
Hinweis:
Entgegen der Ankündigungen der Bundesregierung wird das Gesetz nicht mehr im Jahr 2023 beschlossen werden können. Grund ist die Anrufung des Vermittlungsausschuss durch den Bundesrat vom 24. November 2023. Die Referenten werden daher den zum Seminarstichtag aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens aufgreifen und wiedergeben.