Skript
Skript: Schlussrechnungen Überbrückungshilfe Paket 1 – Was es zu beachten gilt
Nachdem es dem Berufsstand seit dem 5. Mai 2022 nun möglich ist, die
Schlussrechnungen zur Überbrückungshilfe I bis III und zur
November-/Dezemberhilfe einzureichen, ist es daher nötig geworden, sich mit
diesem Thema vertraut zu machen, zumal die Frist zur Einreichung nach
derzeitigem Stand am 31. Dezember 2022 abläuft. Das Seminar wird daher zunächst
einen grundsätzlichen Blick auf den Ablauf der Schlussrechnungen werfen und
danach auf die nun geklärten Fragen und Probleme in bestimmten
Fallkonstellationen eingehen, so dass die Teilnehmer des Seminars in der Lage
sind zu erkennen, welche Probleme es im Rahmen der Schlussabrechnung zu lösen
gilt.
Wichtiger Hinweis:
Das Seminar / Skript gibt den im August dieses Jahres aktuellen Rechtsstand wieder und berücksichtigt die seit der letzten Veranstaltung erfolgten Änderungen. Wesentliche Teile der Seminare werden nach jetzigem Stand (Stand 12.07.2022) inhaltsgleich sein. Neuerungen bis zum Seminartag werden selbstverständlich berücksichtigt. Zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe III plus und IV wird zu einem späteren Zeitpunkt ein separates Seminar angeboten. Grundlagenwissen zur Überbrückungshilfe I bis III und November-/Dezemberhilfe wird für das Seminar vorausgesetzt.
Wichtiger Hinweis:
Das Seminar / Skript gibt den im August dieses Jahres aktuellen Rechtsstand wieder und berücksichtigt die seit der letzten Veranstaltung erfolgten Änderungen. Wesentliche Teile der Seminare werden nach jetzigem Stand (Stand 12.07.2022) inhaltsgleich sein. Neuerungen bis zum Seminartag werden selbstverständlich berücksichtigt. Zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe III plus und IV wird zu einem späteren Zeitpunkt ein separates Seminar angeboten. Grundlagenwissen zur Überbrückungshilfe I bis III und November-/Dezemberhilfe wird für das Seminar vorausgesetzt.