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Schlussrechnungen Überbrückungshilfe Paket 1 – Was es zu beachten gilt

Termine & Buchung
Nachdem es dem Berufsstand seit dem 5. Mai 2022 nun möglich ist, die Schlussrechnungen zur Überbrückungshilfe I bis III und zur November-/Dezemberhilfe einzureichen, ist es daher nötig geworden, sich mit diesem Thema vertraut zu machen, zumal die Frist zur Einreichung nach derzeitigem Stand am 31. Dezember 2022 abläuft. Das Seminar wird daher zunächst einen grundsätzlichen Blick auf den Ablauf der Schlussrechnungen werfen und danach auf die nun geklärten Fragen und Probleme in bestimmten Fallkonstellationen eingehen, so dass die Teilnehmer des Seminars in der Lage sind zu erkennen, welche Probleme es im Rahmen der Schlussabrechnung zu lösen gilt.

Wichtiger Hinweis:
Das Seminar / Skript gibt den im August dieses Jahres aktuellen Rechtsstand wieder und berücksichtigt die seit der letzten Veranstaltung erfolgten Änderungen. Wesentliche Teile der Seminare werden nach jetzigem Stand (Stand 12.07.2022) inhaltsgleich sein. Neuerungen bis zum Seminartag werden selbstverständlich berücksichtigt. Zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe III plus und IV wird zu einem späteren Zeitpunkt ein separates Seminar angeboten. Grundlagenwissen zur Überbrückungshilfe I bis III und November-/Dezemberhilfe wird für das Seminar vorausgesetzt.


Wir verwenden für das Webinar die Anwendung "GoToWebinar". Sie erhalten alle notwendigen Informationen (Zugangslink, Kurzanleitung) vor dem Webinar.
Sie sollten schon vorab testen, ob Ihr PC die notwendigen Systemvoraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (GoToWebinar-Systemprüfung für Teilnehmer).

 

Verfügbare Termine

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