Skript
Mandantenrundschreiben 2023/2024
Verbandsmitglieder erhalten einen Rabatt von 50 % auf das
Mandantenrundschreiben!
(Die Prüfung der Mitgliedschaft erfolgt automatisch im Anschluss der Bestellung.)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit dem Mandantenrundschreiben geben wir Ihnen eine aktuelle Themensammlung für die Beratung Ihrer Mandanten und die Information Ihrer Mitarbeiter an die Hand. Da die Hinweise als Word-Datei verfasst sind, können Sie einzelne Teile nach Ihren individuellen Wünschen nutzen.
Die Information ist in drei Teile unterteilt:
• A. Informationen für Arbeitnehmer und Steuerzahler
• B. Informationen für Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber
• C. Informationen rund um Kapitalgesellschaften
Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung und keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte. Neben gesetzlichen Änderungen sind die Rechtsprechung u. a. des Bundesfinanzhofs (BFH), die neuesten Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) und auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu berücksichtigen. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen beeinflussen.
Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieses Rundschreibens sowie für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen dieses Rundschreibens gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten.
Das Rundschreiben hat den Bearbeitungsstand vom 1. November 2023. Im Zeitpunkt der Fertigstellung laufen noch Gesetzesvorhaben, die erst Mitte Dezember 2023 abschließend durch Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden (z. B. Wachstumschancengesetz). Inwiefern sich daraus bis zum Jahresende noch steuerliche Änderungen bzw. steuerlicher Anpassungsbedarf ergibt, vermag noch nicht eingeschätzt zu werden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einsatz und eine positive Resonanz aus der Mandantschaft.
(Die Prüfung der Mitgliedschaft erfolgt automatisch im Anschluss der Bestellung.)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit dem Mandantenrundschreiben geben wir Ihnen eine aktuelle Themensammlung für die Beratung Ihrer Mandanten und die Information Ihrer Mitarbeiter an die Hand. Da die Hinweise als Word-Datei verfasst sind, können Sie einzelne Teile nach Ihren individuellen Wünschen nutzen.
Die Information ist in drei Teile unterteilt:
• A. Informationen für Arbeitnehmer und Steuerzahler
• B. Informationen für Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber
• C. Informationen rund um Kapitalgesellschaften
Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung und keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte. Neben gesetzlichen Änderungen sind die Rechtsprechung u. a. des Bundesfinanzhofs (BFH), die neuesten Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) und auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu berücksichtigen. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen beeinflussen.
Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieses Rundschreibens sowie für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen dieses Rundschreibens gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten.
Das Rundschreiben hat den Bearbeitungsstand vom 1. November 2023. Im Zeitpunkt der Fertigstellung laufen noch Gesetzesvorhaben, die erst Mitte Dezember 2023 abschließend durch Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden (z. B. Wachstumschancengesetz). Inwiefern sich daraus bis zum Jahresende noch steuerliche Änderungen bzw. steuerlicher Anpassungsbedarf ergibt, vermag noch nicht eingeschätzt zu werden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einsatz und eine positive Resonanz aus der Mandantschaft.