Aufzeichnung
Aufzeichnung: Wissen kompakt: Dreiecksgeschäfte endlich rechtssicher meistern – Verschärfungen durch BFH und UStAE praxisgerecht umsetzen
Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft ist eine Vereinfachungsregelung
für bestimmte Reihengeschäfte. Bei einem Reihengeschäft mit warenbewegter
erster Lieferung wird der Zwischenerwerber dem Grunde nach im
Bestimmungsland registrierungspflichtig. Tritt der mittlere Unternehmer mit der
USt-IdNr. seines Sitzstaates auf, kommt überdies die empfindliche
Straferwerbsteuer des § 3d Satz 2 UStG (Art. 41 MwStSystRL) zur Anwendung. Die
Dreiecksgeschäftsregelung i. S. d. § 25b UStG (Art. 42, 197 MwStSystRL) bewirkt,
dass sich der Zwischenerwerber bei einem Reihengeschäft mit drei Unternehmern
aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten nicht im Bestimmungsland
registrieren muss. In der Praxis sind einige Fallstricke zu beachten, damit
diese Rechtsfolgen auch wirklich rechtssicher eintreten. „Missglückte
Dreiecksgeschäfte“ führen zu horrenden Nachforderungen. Die neue
BFH-Entscheidung und der aktualisierte UStAE machen die Heilung der
unliebsamen Folgen bei Verstößen nicht leichter. Dennoch gibt es Wege,
„missglückte Dreiecksgeschäfte“ zu heilen.
Videodauer: ca. 45 Minuten
Nach dem Kauf der Aufzeichnung können Sie die komplette Seminarunterlage herunterladen. Sie finden den Link zur Aufzeichnung auf der ersten Seite der Seminarunterlage.
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