Aufzeichnung
Aufzeichnung: Schlussrechnungen in der Überbrückungshilfe – Die Pakete 1 und 2 sauber abrechnen
Mittlerweile besteht bereits seit einiger Zeit die Möglichkeit die
Überbrückungshilfen technisch in zwei Paketen zum Abschluss zu bringen. Die
so genannte Schlussrechnung stellt die Kanzleien dabei vor eine Vielzahl
von Herausforderungen. Neben unklaren Begrifflichkeiten, stellt
insbesondere das Thema der verbundenen Unternehmen, sowie die Frage der
Zuordnung der Fixkosten nach dem Fälligkeitsbegriff die Kanzleien vor
Probleme. Des Weiteren hakt es auch bei der technischen Umsetzung einzelner
Fallgestaltungen im Schlussabrechnungsprogramm, was zu weiteren
Hindernissen bei der Abarbeitung der Schlussrechnungen führt. Das Seminar wird
daher sowohl auf die Grundlagen der Schlussrechnungen als auch auf
ausgewählte Problemstellungen zur Schlussrechnung im Paket 1 und 2 eingehen
und dabei insbesondere Hinweise zur Umsetzung bestimmter Sachverhalte im
Portal darstellen. Es richtet sich sowohl an Personen, die nun erstmalig
mit der Schlussabrechnung starten wollen, als auch an Anwender, die sich mit dem
Thema bereits beschäftigt haben und auf den aktuellen Stand gebracht werden
wollen. Soweit bis zum Seminartermin Informationen zur paketübergreifenden
Schlussrechnung vorliegen, werden diese selbstverständlich ebenfalls
vorgestellt, so dass die Kanzleien mit dem aktuellen Wissensstand zu den
Schlussrechnungen versorgt sind.
Wichtiger Hinweis:
Grundlagenwissen zur Überbrückungshilfe I bis IV und November-/Dezemberhilfe wird für das Seminar vorausgesetzt.
Wichtiger Hinweis:
Grundlagenwissen zur Überbrückungshilfe I bis IV und November-/Dezemberhilfe wird für das Seminar vorausgesetzt.
Nach dem Kauf der Aufzeichnung können Sie die komplette
Seminarunterlage herunterladen. Sie finden den Link zur Aufzeichnung auf
der ersten Seite der Seminarunterlage.