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Wissen kompakt: Überlassung von Elektrofahrrädern und ihre Besteuerung beim Arbeitnehmer?

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Die Überlassung/Übereignung von Fahrrädern durch den Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer wirft zahlreiche steuerliche Fragen auf, da geldwerte Vorteile entstehen, für die zum Teil Steuerbefreiungsvorschriften oder Lohnsteuerpauschalierungsmöglichkeiten bestehen. So sind die geldwerten Vorteile (Sachbezüge) aus der unentgeltlichen oder verbilligten Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Fahrrads vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung und zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte grundsätzlich steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für nicht als Kfz eingestufte Elektrofahrräder als auch für „normale“ Fahrräder. Die Steuerbefreiung gilt aber nur für die vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Vorteile. Bei einer Gehaltsumwandlung ist die Steuerbefreiungsvorschrift somit nicht anzuwenden. Auch die vergünstigte Fahrradübereignung nach Ablauf der Leasingzeit führt zu einem geldwerten Vorteil, der ggf. pauschaliert besteuert werden kann. Das Webinar zeigt die unterschiedlichen Modelle hinsichtlich der Überlassung von Elektrofahrrädern und ihre jeweiligen steuerlichen Folgen hinsichtlich der Besteuerung beim Arbeitnehmer auf.


Wir verwenden für das Webinar die Anwendung "GoToWebinar". Sie erhalten alle notwendigen Informationen (Zugangslink, Kurzanleitung) vor dem Webinar.
Sie sollten schon vorab testen, ob Ihr PC die notwendigen Systemvoraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (GoToWebinar-Systemprüfung für Teilnehmer).

 

Verfügbare Termine

31.03.2025
11:00–11:45

Online-Seminar

Einzelpreis 90,00 €