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Wissen kompakt: Mieterein- und Mieterumbauten steuerlich zutreffend behandeln

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Als Mietereinbauten und -umbauten werden solche Baumaßnahmen bezeichnet, die der Mieter auf seine Rechnung an dem gemieteten Gebäude vornehmen lässt. Diese Aufwendungen sind entweder als Erhaltungsaufwand oder aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut zu behandeln. Neben Fragen des wirtschaftlichen Eigentums behandelt das Seminar auch die Unterscheidung zwischen Scheinbestandteilen, Betriebsvorrichtungen und sonstigen Mietereinbauten. Abschließend erfolgt ein Blick auf die umsatzsteuerliche Behandlung und den Vorsteuerabzug aus den Baumaßnahmen. Praxisbeispiele veranschaulichen die Problematik.


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