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Wissen kompakt: Energiepreispauschale in der Einkommensteuererklärung – Einsprüche erforderlich!

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Energiepreispauschale in der Einkommensteuererklärung – Einsprüche erforderlich!

Die Bearbeitung vieler Einkommensteuererklärungen 2022 ist noch nicht abgeschlossen. Für das Jahr 2022 gibt es insbesondere die Besonderheiten der Energiepreispauschale zu beachten.
Durch verschiedene gesetzliche Regelungen profitieren Steuerpflichtige von der sogenannten Energiepreispauschale. Viele Steuerpflichtige haben diese bereits im Jahr 2022 erhalten. Was ist jedoch mit den Steuerpflichtigen, die diese bislang nicht erhalten haben?
In diesem Webinar erfahren Sie in Kürze zusammengefasst, was es in Bezug auf die Energiepreispauschale in der Veranlagung zu beachten gibt.
Welche Angaben sind in der Steuererklärung erforderlich?
Wie ist zu verfahren, wenn die Energiepreispauschale bislang nicht ausgezahlt wurde?
Was gibt es in Bezug auf die Versteuerung der Energiepreispauschale zu beachten?
Wussten Sie, dass es unterschiedliche Anspruchsberechtigungen für die Energiepreispauschale gibt und im Einzelnen zwischen der sogenannten Energiepreispauschale I und der Energiepreispauschale II unterschieden werden muss? Viele Steuerpflichtige können daher mehrfach von der Energiepreispauschale profitieren.
Diese und weitere Fragen werden im Webinar anhand von praxisnahen Beispielsfällen geklärt.


Wir verwenden für das Webinar die Anwendung "GoToWebinar". Sie erhalten alle notwendigen Informationen (Zugangslink, Kurzanleitung) vor dem Webinar.
Sie sollten schon vorab testen, ob Ihr PC die notwendigen Systemvoraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (GoToWebinar-Systemprüfung für Teilnehmer).

 

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