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Wissen kompakt: Dreiecksgeschäfte endlich rechtssicher meistern – Verschärfungen durch BFH und UStAE praxisgerecht umsetzen
Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft ist eine Vereinfachungsregelung
für bestimmte Reihengeschäfte. Bei einem Reihengeschäft mit warenbewegter
erster Lieferung wird der Zwischenerwerber dem Grunde nach im Bestimmungsland
registrierungspflichtig. Tritt der mittlere Unternehmer mit der USt-IdNr.
seines Sitzstaates auf, kommt überdies die empfindliche Straferwerbsteuer des §
3d Satz 2 UStG (Art. 41 MwStSystRL) zur Anwendung. Die
Dreiecksgeschäftsregelung i. S. d. § 25b UStG (Art. 42, 197 MwStSystRL)
bewirkt, dass sich der Zwischenerwerber bei einem Reihengeschäft mit drei
Unternehmern aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten nicht im Bestimmungsland
registrieren muss. In der Praxis sind einige Fallstricke zu beachten, damit
diese Rechtsfolgen auch wirklich rechtssicher eintreten. „Missglückte
Dreiecksgeschäfte“ führen zu horrenden Nachforderungen. Die neue
BFH-Entscheidung und der aktualisierte UStAE machen die Heilung der unliebsamen
Folgen bei Verstößen nicht leichter. Dennoch gibt es Wege, „missglückte
Dreiecksgeschäfte“ zu heilen.
Seminarunterlage: Skript +
Präsentation
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