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Wissen kompakt: Dreiecksgeschäfte endlich rechtssicher meistern – Verschärfungen durch BFH und UStAE praxisgerecht umsetzen

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Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft ist eine Vereinfachungsregelung für bestimmte Reihengeschäfte. Bei einem Reihengeschäft mit warenbewegter erster Lieferung wird der Zwischenerwerber dem Grunde nach im Bestimmungsland registrierungspflichtig. Tritt der mittlere Unternehmer mit der USt-IdNr. seines Sitzstaates auf, kommt überdies die empfindliche Straferwerbsteuer des § 3d Satz 2 UStG (Art. 41 MwStSystRL) zur Anwendung. Die Dreiecksgeschäftsregelung i. S. d. § 25b UStG (Art. 42, 197 MwStSystRL) bewirkt, dass sich der Zwischenerwerber bei einem Reihengeschäft mit drei Unternehmern aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten nicht im Bestimmungsland registrieren muss. In der Praxis sind einige Fallstricke zu beachten, damit diese Rechtsfolgen auch wirklich rechtssicher eintreten. „Missglückte Dreiecksgeschäfte“ führen zu horrenden Nachforderungen. Die neue BFH-Entscheidung und der aktualisierte UStAE machen die Heilung der unliebsamen Folgen bei Verstößen nicht leichter. Dennoch gibt es Wege, „missglückte Dreiecksgeschäfte“ zu heilen.


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Verfügbare Termine

20.05.2025
11:00–11:45

Online-Seminar

Einzelpreis 90,00 €