LIVE-Webinar
Wissen kompakt: Die E-Rechnung kommt – jetzt handeln!
Mit Zustimmung des
Bundesrates zum Wachstumschancengesetz wird in Deutschland
eine E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze eingeführt. In Deutschland
ansässige
Unternehmer müssen ab 2025 grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen, wenn sie an andere inländische Unternehmer über im Inland steuerbare Umsätze abrechnen. Dabei
wird eine stufenweise Einführung der Ausstellungspflicht bis 2028 vorgenommen. Ein Großteil der im Inland ansässigen Unternehmer hat noch etwas Zeit, bis E-Rechnungen ausgestellt werden müssen. Anders sieht dies auf der Rechnungseingangsseite aus: In Deutschland ansässige Rechnungsempfänger müssen ab 2025 dazu in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Im Rahmen des Seminars wird Umsatzsteuerexperte Dr. Markus Müller. LL.M. (Partner KMLZ Düsseldorf) Ihnen die neuen Pflichten rund um die E-Rechnungsausstellung und die nun anstehenden Schritte praxisgerecht vorstellen.
Unternehmer müssen ab 2025 grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen, wenn sie an andere inländische Unternehmer über im Inland steuerbare Umsätze abrechnen. Dabei
wird eine stufenweise Einführung der Ausstellungspflicht bis 2028 vorgenommen. Ein Großteil der im Inland ansässigen Unternehmer hat noch etwas Zeit, bis E-Rechnungen ausgestellt werden müssen. Anders sieht dies auf der Rechnungseingangsseite aus: In Deutschland ansässige Rechnungsempfänger müssen ab 2025 dazu in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Im Rahmen des Seminars wird Umsatzsteuerexperte Dr. Markus Müller. LL.M. (Partner KMLZ Düsseldorf) Ihnen die neuen Pflichten rund um die E-Rechnungsausstellung und die nun anstehenden Schritte praxisgerecht vorstellen.
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Sie sollten schon vorab testen, ob Ihr PC die notwendigen Systemvoraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (GoToWebinar-Systemprüfung für Teilnehmer).