LIVE-Webinar
Webinar: Update im Statusfeststellungsverfahren - Die „Büchse der Pandora“ 2025 oder ein Rohrkrepierer?
Der § 7a SGB IV wurde zum 01.04.2022 verfahrensrechtlich wirklich
grundlegend reformiert und gilt zunächst befristet bis zum 30.06.2027. Das
Seminar gibt einen Überblick über die grundlegenden und vielseitigen
Complianceansätze zur Absicherung der Geschäftsführung und Auftraggeber für
beabsichtigte Auftragsverhältnisse. Raus aus dem dolus eventualis, rein in den
Vertrauensschutz.
Insoweit wurden sinnvolle Werkzeuge für mehr Rechtssicherheit geschaffen. Das „neue“ Verfahren hat es aber definitiv verfahrensrechtlich in sich. Wer die neuen Abläufe unterschätzt, kann und wird durchaus (auch haftungsrechtliche) Überraschungen erleben. Ohne Spezialwissen kann sich das Prognoseverfahren mitunter zu einem Rohrkrepierer und die Gruppenfeststellung zur Büchse der Pandora entwickeln.
Die Elementarfeststellung
Die Clearingstelle entscheidet „nur noch“ über die sog. Elementarfeststellung: Selbstständig oder Beschäftigter. Das wars´s auch schon. Mit dem Bescheid bzw. dem Gerichtsurteil ist der Jurist in der Regel raus. Und wer darf es sodann richten? Die Steuerkanzlei. Für eventuelle Nachforderungen und Zeiträume wird keine Entscheidung getroffen. Danach fängt die eigentliche Arbeit mit der Einzugsstelle jedoch an. Der Bescheid der Clearingstelle erging bspw. vor 6 Jahren. Für welchen Zeitraum sind nun Beiträge und für welche Versicherungszweige zu entrichten? Wie verhält es sich mit den Verjährungsfristen? Sind diese nur für 4 Jahre zu entrichten oder doch seit Beginn der nunmehr festgestellten Tätigkeit? Im Einzelfall für 20 Jahre?
Wichtig:
Fallstricke „Vertrauensschutz anlässlich der Prognoseentscheidung und der Gruppenfeststellung“. „Nach“ der Entscheidung ist „vor“ der Entscheidung. Die Mandanten sind zwingend abzusichern! Frohlocken können Unternehmer mit kurzfristigen Personaleinsatz. Richtig angepackt, kommt es selten zu einer Beitragserhebung. Doch Vorsicht, die Tücke steckt im Detail. Anlässlich des Seminars blicken wir gemeinsam in die Glaskugel. Handelt es sich vorliegend etwa um eine Sammelaktion für zukünftige Nachforderungen? Es bleibt sehr spannend.
Insoweit wurden sinnvolle Werkzeuge für mehr Rechtssicherheit geschaffen. Das „neue“ Verfahren hat es aber definitiv verfahrensrechtlich in sich. Wer die neuen Abläufe unterschätzt, kann und wird durchaus (auch haftungsrechtliche) Überraschungen erleben. Ohne Spezialwissen kann sich das Prognoseverfahren mitunter zu einem Rohrkrepierer und die Gruppenfeststellung zur Büchse der Pandora entwickeln.
Die Elementarfeststellung
Die Clearingstelle entscheidet „nur noch“ über die sog. Elementarfeststellung: Selbstständig oder Beschäftigter. Das wars´s auch schon. Mit dem Bescheid bzw. dem Gerichtsurteil ist der Jurist in der Regel raus. Und wer darf es sodann richten? Die Steuerkanzlei. Für eventuelle Nachforderungen und Zeiträume wird keine Entscheidung getroffen. Danach fängt die eigentliche Arbeit mit der Einzugsstelle jedoch an. Der Bescheid der Clearingstelle erging bspw. vor 6 Jahren. Für welchen Zeitraum sind nun Beiträge und für welche Versicherungszweige zu entrichten? Wie verhält es sich mit den Verjährungsfristen? Sind diese nur für 4 Jahre zu entrichten oder doch seit Beginn der nunmehr festgestellten Tätigkeit? Im Einzelfall für 20 Jahre?
Wichtig:
Fallstricke „Vertrauensschutz anlässlich der Prognoseentscheidung und der Gruppenfeststellung“. „Nach“ der Entscheidung ist „vor“ der Entscheidung. Die Mandanten sind zwingend abzusichern! Frohlocken können Unternehmer mit kurzfristigen Personaleinsatz. Richtig angepackt, kommt es selten zu einer Beitragserhebung. Doch Vorsicht, die Tücke steckt im Detail. Anlässlich des Seminars blicken wir gemeinsam in die Glaskugel. Handelt es sich vorliegend etwa um eine Sammelaktion für zukünftige Nachforderungen? Es bleibt sehr spannend.
Wir verwenden für das Webinar die Anwendung "GoToWebinar". Sie erhalten alle notwendigen Informationen (Zugangslink, Kurzanleitung) vor dem Webinar.
Sie sollten schon vorab testen, ob Ihr PC die notwendigen Systemvoraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (GoToWebinar-Systemprüfung für Teilnehmer).