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Webinar: Update Grundsteuer: NRW beschließt eigenes Gesetz mit Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts und differenzierten Hebesätzen

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NRW hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen vom 05.07.2024 (GV.NRW 2024, Nr. 23, 485) eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen, nach der der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zulässig ist und ein Sachverständigengutachten erforderlich ist. Ein Kaufpreis um den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ist ebenfalls grundsätzlich als Nachweis geeignet.


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Sie sollten schon vorab testen, ob Ihr PC die notwendigen Systemvoraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (GoToWebinar-Systemprüfung für Teilnehmer).

 

Verfügbare Termine

23.10.2024
09:00–10:30

Online-Seminar

Einzelpreis 120,00 €