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Webinar: Update Grundsteuer: NRW beschließt eigenes Gesetz mit Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts und differenzierten Hebesätzen
NRW hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung
differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer
Nordrhein-Westfalen vom 05.07.2024 (GV.NRW 2024, Nr. 23, 485) eine eigenständige
Rechtsgrundlage geschaffen, nach der der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
zulässig ist und ein Sachverständigengutachten erforderlich ist. Ein Kaufpreis
um den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ist ebenfalls grundsätzlich als
Nachweis geeignet.
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Sie sollten schon vorab testen, ob Ihr PC die notwendigen Systemvoraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (GoToWebinar-Systemprüfung für Teilnehmer).