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Webinar: Haftungsrisiken für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei insolvenzgefährdeten Mandanten
Es wird in Literatur und Rechtsprechung nach
Einführung des § 102 StaRUG auf eine zwingende Hinweispflicht des Steuerberaters im Falle von Insolvenzmerkmalen des Mandanten und
einem damit ggfs. verbundenen Haftungsrisiko bei
Unterlassung abgestellt.
Doch das grundsätzliche Problem ist vielleicht ein anderes: man muss sich die Frage stellen, warum Steuerberater überhaupt so häufig mit Haftungsproblemen und Anfechtungen konfrontiert werden. Die Antwort ist fast banal: solange Unternehmen Insolvenz anmelden und Insolvenzverwalter mit der Sicherung der Masse beauftragt werden, werden auch weiterhin Steuerberater als direkt Beteiligte in Anspruch genommen - häufig aus Prinzip; das Gesetz kennt nun mal (eigentlich zu Recht) diverse Unterlassungs- und Beihilfekonstellationen und solange diese auch nur möglicherweise eröffnet sind, wird ein Insolvenzverwalter versuchen, durch Anfechtungen oder Klagen die Insolvenzmasse - auch aus Eigeninteresse - zu mehren.
Trotz der Einführung des ESUG und des SanInsFoG/ StaRUG und dem damit verbundenen Ziel, Sanierungschancen zu steigern, ändert sich daran leider nichts. Es sind daher wichtige vorbereitende Dinge vor der Bearbeitung eines Sanierungs- bzw. Insolvenzmandates zu berücksichtigen, wie zum Beispiel eine klare Auftragsformulierung und ggfs. eine Insolvenzantragsempfehlung, wenn sie denn auffällt bzw. abzusehen ist, um die Risiken des (Steuer-)Beraters zu minimieren.
Teilnehmergebühr:
€ 160,00 für Verbandsmitglieder
€ 190,00 für Nichtverbandsmitglieder
Doch das grundsätzliche Problem ist vielleicht ein anderes: man muss sich die Frage stellen, warum Steuerberater überhaupt so häufig mit Haftungsproblemen und Anfechtungen konfrontiert werden. Die Antwort ist fast banal: solange Unternehmen Insolvenz anmelden und Insolvenzverwalter mit der Sicherung der Masse beauftragt werden, werden auch weiterhin Steuerberater als direkt Beteiligte in Anspruch genommen - häufig aus Prinzip; das Gesetz kennt nun mal (eigentlich zu Recht) diverse Unterlassungs- und Beihilfekonstellationen und solange diese auch nur möglicherweise eröffnet sind, wird ein Insolvenzverwalter versuchen, durch Anfechtungen oder Klagen die Insolvenzmasse - auch aus Eigeninteresse - zu mehren.
Trotz der Einführung des ESUG und des SanInsFoG/ StaRUG und dem damit verbundenen Ziel, Sanierungschancen zu steigern, ändert sich daran leider nichts. Es sind daher wichtige vorbereitende Dinge vor der Bearbeitung eines Sanierungs- bzw. Insolvenzmandates zu berücksichtigen, wie zum Beispiel eine klare Auftragsformulierung und ggfs. eine Insolvenzantragsempfehlung, wenn sie denn auffällt bzw. abzusehen ist, um die Risiken des (Steuer-)Beraters zu minimieren.
Teilnehmergebühr:
€ 160,00 für Verbandsmitglieder
€ 190,00 für Nichtverbandsmitglieder
Wir verwenden für das Webinar die Anwendung "GoToWebinar". Sie erhalten alle notwendigen Informationen (Zugangslink, Kurzanleitung) vor dem Webinar.
Sie sollten schon vorab testen, ob Ihr PC die notwendigen Systemvoraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (GoToWebinar-Systemprüfung für Teilnehmer).