LIVE-Webinar
Webinar: Haftungsgefahren in Lohnbuchführung, Jahresabschlusserstellung und Gestaltungsberatung - Risikomanagementseminar 2025 –
Das Risikomanagementseminar 2025 widmet sich den aktuellen Entwicklungen in
der Haftungsrechtsprechung zu Lohnbuchführung, Abschlusserstellung und
Gestaltungsberatung. Anhand aktueller Urteile werden praxisnahe Leitlinien für
die tägliche Arbeit im steuerberatenden Beruf erarbeitet.
Ein besonderer Fokus liegt auf der BGH-Entscheidung vom 8. Februar 2024, wonach ein Lohnbuchführungsmandat nicht die eigenständige Prüfung der Sozialversicherungspflicht umfasst. Dennoch ist der Lohnbuchführer bei Zweifeln am Status eines Mitarbeiters verpflichtet, auf eine Klärung durch den Auftraggeber hinzuwirken.
Weitere Schwerpunkte sind:
• Hinweispflichten bei Insolvenzreife: Das OLG Köln (25.01.2023) konkretisiert die Verantwortung des Steuerberaters, auf eine drohende Insolvenz hinzuweisen.
• Haftungsausschluss durch Insolvenzverwalter: Das KG Berlin (15.11.2022) stellt klar, dass ein Insolvenzverwalter nicht in jedem Fall zur Geltendmachung von Insolvenzverschleppungsschäden gegenüber dem Steuerberater berechtigt ist (Revision anhängig).
• Gestaltungsberatung und Schadensersatz: Das LG Detmold (05.05.2023) behandelt die haftungsrelevanten Folgen einer misslungenen steuerneutralen Einbringung eines Einzelunternehmens.
Das Seminar schließt mit praxisorientierten Ausführungen zu wirksamen Haftungsbeschränkungen (AAB) und notwendigem Versicherungsschutz ab.
Ein besonderer Fokus liegt auf der BGH-Entscheidung vom 8. Februar 2024, wonach ein Lohnbuchführungsmandat nicht die eigenständige Prüfung der Sozialversicherungspflicht umfasst. Dennoch ist der Lohnbuchführer bei Zweifeln am Status eines Mitarbeiters verpflichtet, auf eine Klärung durch den Auftraggeber hinzuwirken.
Weitere Schwerpunkte sind:
• Hinweispflichten bei Insolvenzreife: Das OLG Köln (25.01.2023) konkretisiert die Verantwortung des Steuerberaters, auf eine drohende Insolvenz hinzuweisen.
• Haftungsausschluss durch Insolvenzverwalter: Das KG Berlin (15.11.2022) stellt klar, dass ein Insolvenzverwalter nicht in jedem Fall zur Geltendmachung von Insolvenzverschleppungsschäden gegenüber dem Steuerberater berechtigt ist (Revision anhängig).
• Gestaltungsberatung und Schadensersatz: Das LG Detmold (05.05.2023) behandelt die haftungsrelevanten Folgen einer misslungenen steuerneutralen Einbringung eines Einzelunternehmens.
Das Seminar schließt mit praxisorientierten Ausführungen zu wirksamen Haftungsbeschränkungen (AAB) und notwendigem Versicherungsschutz ab.
Seminargebühr:
160,00 € für Verbandsmitglieder
190,00 € für Nichtmitglieder
Wir verwenden für das Webinar die Anwendung "GoToWebinar". Sie erhalten alle notwendigen Informationen (Zugangslink, Kurzanleitung) vor dem Webinar.
Sie sollten schon vorab testen, ob Ihr PC die notwendigen Systemvoraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (GoToWebinar-Systemprüfung für Teilnehmer).