Präsenz
Webinar: Die E-Rechnung - kurz und knackig!
Im März 2024 hat der Bundesrat mit dem Wachstumschancengesetz die
Einführung der E-Rechnung in Deutschland beschlossen. Betroffene Unternehmen
müssen bereits ab Januar 2025 empfangsbereit sein, für die obligatorische
Abrechnung mittels E-Rechnung gilt immerhin eine 2-jährige Übergangsfrist. Nach
dem Willen des Gesetzgebers soll die E-Rechnung die Digitalisierung der
Wirtschaft vorantreiben und zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs beitragen.
Aus Sicht der Berater und Anwender bestehen schon vor der Einführung diverse
Fragen steuerlicher und technischer Natur.