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Webinar: Beratungsschwerpunkt: E-Mobilität und Stromerzeugung in der Umsatzsteuer und Verbrauchsteuer
Auch im Rahmen der Umsatzsteuer und der Verbrauchsteuer stellt die
E-Mobilität inzwischen einen wichtigen Beratungsschwerpunkt dar. Neben dem
E-Charging an einer (öffentlichen) Ladesäule oder dem Laden von Fahrzeugen aus
einer PV-Anlage gehen Unternehmen inzwischen vermehrt dazu über auf ihrem
Betriebsgelände Ladesäulen zu installieren und Mitarbeitenden oder Dritten
Ladestrom (unentgeltlich oder verbilligt) bereitzustellen. Daraus können sich
umsatzsteuerliche Fragen u.a. zur Leistungsqualifikation, des Ortes der
Leistung, dem Entgelt und beim Vorsteuerabzug ergeben.
Verbrauchsteuerlich gilt es in Bezug auf die Stromsteuer Risiken zu erkennen. Zudem ergeben sich relevante Neuerungen aus einer großen Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes voraussichtlich zum 01.01.2026.
In diesen Fällen ist die Stromsteuer u.a. dann im Fokus, wenn z.B. selbst erzeugter Strom aus der betrieblichen PV-Anlage zum Laden von Fahrzeugen zur Verfügung gestellt wird und der Unternehmer aufgrund dessen plötzlich als Stromversorger in Betracht kommt. Zudem gilt die Steuerentlastung nach § 9b StromStG für Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der LuF nicht für Strom, der für die Elektromobilität gewährt wird.
In der jüngeren Vergangenheit hat sich gezeigt, dass diese Themen immer häufiger im Rahmen von Außenprüfungen der Finanzämter und Hauptzollämter aufgegriffen werden und Prüfungsschwerpunkte sind. Im Webinar werden diese und andere Problemfelder von den Referenten aufgegriffen und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung anhand von Beispielen aus der Praxis erläutert.
Verbrauchsteuerlich gilt es in Bezug auf die Stromsteuer Risiken zu erkennen. Zudem ergeben sich relevante Neuerungen aus einer großen Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes voraussichtlich zum 01.01.2026.
In diesen Fällen ist die Stromsteuer u.a. dann im Fokus, wenn z.B. selbst erzeugter Strom aus der betrieblichen PV-Anlage zum Laden von Fahrzeugen zur Verfügung gestellt wird und der Unternehmer aufgrund dessen plötzlich als Stromversorger in Betracht kommt. Zudem gilt die Steuerentlastung nach § 9b StromStG für Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der LuF nicht für Strom, der für die Elektromobilität gewährt wird.
In der jüngeren Vergangenheit hat sich gezeigt, dass diese Themen immer häufiger im Rahmen von Außenprüfungen der Finanzämter und Hauptzollämter aufgegriffen werden und Prüfungsschwerpunkte sind. Im Webinar werden diese und andere Problemfelder von den Referenten aufgegriffen und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung anhand von Beispielen aus der Praxis erläutert.
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Sie sollten schon vorab testen, ob Ihr PC die notwendigen Systemvoraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (GoToWebinar-Systemprüfung für Teilnehmer).