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Steuerermäßigung für energetische Wohngebäudesanierung nach § 35c EStG - Den steigenden Energiepreisen trotzen

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Seit 2020 besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, eine neue beachtliche Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Anspruch zu nehmen. Unter den Voraussetzungen des § 35c EStG wird die energetische Wohngebäudesanierung gefördert. Insgesamt können 20 % der Gesamtaufwendungen (!) für bestimmte Sanierungsmaßnahmen steuermindernd berücksichtigt werden. Eine Steuerermäßigung kann u. a. für Dach- oder Fassadensanierungen, die Erneuerung der Heizungsanlage oder auch für den Austausch von Fenstern in Anspruch genommen werden. Dies ist in Anbetracht der immer weiter steigenden Energiepreise eine erstklassige Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und diese in der Folge mit einer Steuerermäßigung zu begünstigen. Hierbei gilt es aus Sicht der Beraterschaft, die einzelnen Voraussetzungen des § 35c EStG im Auge zu behalten und einen Überblick über die weiteren Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung zu wahren.

Ziel des Seminares ist ein rechtssicherer Umgang mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Sie sollen in der Lage sein, Ihre Mandanten bestmöglich über die steuerlichen Vorteile für kostspielige Sanierungsmaßnahmen zu beraten. Nützliche Hinweise zu den veröffentlichten Verwaltungsanweisungen, Verordnungen und Musterbescheinigungen runden dieses Seminar ab.

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