Skript 
Skript: Wissen kompakt: Umstrukturierungen im Konzern – BFH hilft bei der Grunderwerbsteuerbefreiung?
Mit Urteil vom 28.09.2022, Az. II R 13/20, hat der BFH in Bezug auf die  
grunderwerbsteuerliche Befreiungsnorm des § 6a GrEStG für Umstrukturierungen in  
Konzernen mit inländischem Grundbesitz entschieden, dass die Bestimmung des  
herrschenden Unternehmens ausgehend von den unmittelbar am Umwandlungsvorgang  
beteiligten Rechtsträgern erfolgen soll und nicht mehr (soweit möglich) auf die  
Konzernspitze abzustellen ist. Dabei sei unerheblich, ob bei mehrstufigen  
Beteiligungen das herrschende Unternehmen selbst von einem oder weiteren  
Unternehmen abhängig ist. 
Der BFH hat sich damit der bis dahin geltenden Finanzverwaltungsauffassung widersetzt.
Mit geänderten gleich lautenden Ländererlassen zur Anwendung des § 6a GrEStG vom 25.05.2023 schließt sich die Finanzverwaltung dem Bundesfinanzhof an und korrigiert ihre bisherigen Erlasse.
Die Änderung in der Rechtsauffassung wird als Erleichterung für Umstrukturierungen von Konzernen mit inländischem Grundbesitz wahrgenommen. So wird ein größerer Anwendungsbereich auch für kleinere Unternehmensverbünde erwartet und mit einer Verminderung von Überwachungsfristen gerechnet, die die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG in der Vergangenheit unattraktiv machten.
Wichtiger Hinweis:
Grundlagenwissen zu den gesellschaftsrechtlichen Ergänzungstatbeständen gem. § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG und § 6a GrEStG wird für das Seminar vorausgesetzt.