Skript
Skript: Wissen kompakt: Überlassung von Elektrofahrrädern und ihre Besteuerung beim Arbeitnehmer?
Die Überlassung/Übereignung von Fahrrädern durch den Arbeitgeber an seine
Arbeitnehmer wirft zahlreiche steuerliche Fragen auf, da geldwerte Vorteile
entstehen, für die zum Teil Steuerbefreiungsvorschriften oder
Lohnsteuerpauschalierungsmöglichkeiten bestehen. So sind die geldwerten
Vorteile (Sachbezüge) aus der unentgeltlichen oder verbilligten
Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Fahrrads vom Arbeitgeber an den
Arbeitnehmer zur privaten Nutzung und zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung
und erster Tätigkeitsstätte grundsätzlich steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt
sowohl für nicht als Kfz eingestufte Elektrofahrräder als auch für „normale“
Fahrräder. Die Steuerbefreiung gilt aber nur für die vom Arbeitgeber zusätzlich
zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Vorteile. Bei einer
Gehaltsumwandlung ist die Steuerbefreiungsvorschrift somit nicht anzuwenden.
Auch die vergünstigte Fahrradübereignung nach Ablauf der Leasingzeit führt zu
einem geldwerten Vorteil, der ggf. pauschaliert besteuert werden kann. Das
Webinar zeigt die unterschiedlichen Modelle hinsichtlich der Überlassung von
Elektrofahrrädern und ihre jeweiligen steuerlichen Folgen hinsichtlich der
Besteuerung beim Arbeitnehmer auf.
Umfang der Seminarunterlage: Skript +
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