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Skript: Wissen kompakt: Fristablauf bei Altanlagen droht – Entnahme von Photovoltaikanlagen nur noch bis 11. Januar 2024 rückwirkend möglich

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Mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde ein Umsatzsteuersatz von 0 % (Nullsteuersatz) für Photovoltaikanlagen eingeführt. Mit dem Ende Februar 2023 veröffentlichten Schreiben hat das BMF bereits viele Fragen geklärt. Die Mehrzahl der Praxisfragen dreht sich um die Entnahme von Altanlagen und deren umsatzsteuerliche Folgen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können auch vor dem 01.01.2023 gelieferte PV-Anlagen von den positiven Effekten des Nullsteuersatzes profitieren. Insbesondre kann erreicht werden, dass auch Altanlagenbetreiber die Besteuerung des selbstverbrauchten Stroms vermeiden können. Bis zum 11.01.2024 ist es möglich, Altanlagen rückwirkend zum 01.01.2023 zu entnehmen. Es besteht daher sofortiger Handlungsbedarf. Unter anderem zur Frage der Entnahme von Altanlagen hat das BMF jetzt ein weiteres Schreiben veröffentlicht.

In unserem Seminar stellen wir Ihnen den Inhalt und die Praxisfolgen des BMF-Schreibens vom 30.11.2023 dar.
Einzelpreis 50,00 €