Skript
Skript: Steuerermäßigung für energetische Wohngebäudesanierung nach § 35c EStG - Den steigenden Energiepreisen trotzen
Seit 2020 besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, eine neue
beachtliche Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Anspruch zu nehmen. Unter den
Voraussetzungen des § 35c EStG wird die energetische Wohngebäudesanierung
gefördert. Insgesamt können 20 % der Gesamtaufwendungen (!) für bestimmte
Sanierungsmaßnahmen steuermindernd berücksichtigt werden. Eine
Steuerermäßigung kann u. a. für Dach- oder Fassadensanierungen, die
Erneuerung der Heizungsanlage oder auch für den Austausch von Fenstern in
Anspruch genommen werden. Dies ist in Anbetracht der immer weiter steigenden
Energiepreise eine erstklassige Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen
durchzuführen und diese in der Folge mit einer Steuerermäßigung zu
begünstigen. Hierbei gilt es aus Sicht der Beraterschaft, die einzelnen
Voraussetzungen des § 35c EStG im Auge zu behalten und einen Überblick über
die weiteren Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung zu
wahren.
Ziel des Seminares / Skriptes ist ein rechtssicherer Umgang mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Sie sollen in der Lage sein, Ihre Mandanten bestmöglich über die steuerlichen Vorteile für kostspielige Sanierungsmaßnahmen zu beraten. Nützliche Hinweise zu den veröffentlichten Verwaltungsanweisungen, Verordnungen und Musterbescheinigungen runden dieses Seminar ab.
Ziel des Seminares / Skriptes ist ein rechtssicherer Umgang mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Sie sollen in der Lage sein, Ihre Mandanten bestmöglich über die steuerlichen Vorteile für kostspielige Sanierungsmaßnahmen zu beraten. Nützliche Hinweise zu den veröffentlichten Verwaltungsanweisungen, Verordnungen und Musterbescheinigungen runden dieses Seminar ab.