Skript
Skript: Grundsteuerreform unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft
Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgetragen, die Wertermittlung für Zwecke
der Grundsteuer bis zum 31.12.2019 neu zu regeln. Das
Grundsteuerreformgesetz sieht demgemäß eine Neubewertung der über 35
Millionen wirtschaftlichen Einheiten in Deutschland auf den 1.1.2022 und
eine Neufestsetzung der Grundsteuer auf der Grundlage der neuen
Grundsteuerwerte auf den 1.1.2025 vor. Erfasst werden von der Neuregelung
nicht nur die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens, sondern auch die
wirtschaftlichen Einheiten der Land- und Forstwirtschaft.
Im Seminar / Skript werden im Schwerpunkt die Bewertungsregeln für die Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung der neuen Anwendungserlasse und Vordrucke gemäß dem Bundesmodell vorgestellt. Soweit einzelne Bundesländer von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und landesspezifische Sonderregelungen getroffen haben, werden diese thematisch einbezogen. Anders als bei der Bewertung des Grundvermögens sind für die Bewertung der Land- und Forstwirtschaft allerdings nur wenige vom Bundesmodell abweichende länderspezifische Regelungen getroffen worden.
Im Seminar / Skript werden im Schwerpunkt die Bewertungsregeln für die Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung der neuen Anwendungserlasse und Vordrucke gemäß dem Bundesmodell vorgestellt. Soweit einzelne Bundesländer von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und landesspezifische Sonderregelungen getroffen haben, werden diese thematisch einbezogen. Anders als bei der Bewertung des Grundvermögens sind für die Bewertung der Land- und Forstwirtschaft allerdings nur wenige vom Bundesmodell abweichende länderspezifische Regelungen getroffen worden.