Skript
Skript: Ertragsteuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen
§ 17 EStG gehört wohl zu den komplexesten Vorschriften im
Einkommensteuerrecht. Das hängt damit zusammen, dass nahezu jede
Fallkonstellation i.Z.m. dieser Norm individuelle Besonderheiten aufweist, was
nicht zuletzt auch zahlreiche Entscheidungen in der Rechtsprechung und
Meinungen in der Literatur beweisen. Ein Blick in die Vorschrift des § 17 EStG
genügt in einem Großteil der Fälle bei Zweifelsfragen nicht. Die Tatsache,
dass die normspezifische Regelung des § 17 Abs. 2a EStG als Reaktion auf die
geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung eingeführt wurde, macht es nicht
einfacher die Entwicklung nachzuvollziehen.
Auch wenn die Vorschrift insbesondere die Voraussetzungen für nachträgliche Anschaffungskosten auf wesentliche GmbH-Beteiligungen regelt und Darlehensverluste im Rahmen des § 17 EStG – entgegen der geänderten BFH-Rechtsprechung – steuerlich anerkennt, befinden wir uns weiterhin im Spannungsfeld der §§ 17 und 20 EStG. Der Annahme, der Mandant sei mit einer vollen Verlustverrechnung bessergestellt als mit einer Verlustberücksichtigung im Teileinkünfteverfahren, wird mit einem eigenen eingeschränkten Verlustverrechnungskreis ein Riegel vorgeschoben. Aufgrund der oft hohen Veräußerungsgewinne bzw. -verluste lauern nicht unerhebliche steuerliche Auswirkungen bei den Mandanten, was weitreichende Folgen haben kann.
In diesem Workshop werden die Rechtsprechungshistorie, die aktuelle Gesetzeslage als Reaktion auf diese und die wichtigsten Passagen aus dem aktuellen BMF-Schreiben vorgestellt. Anhand von Fallbeispielen wird die Thematik praxisnah unter die Lupe genommen und unter Bezugnahme der aktuell definierten Voraussetzungen der steuerlichen Berücksichtigung eines Darlehensverlustes analysiert.