Skript
Skript: Die optimale Rechtsform
Heute stellt sich in vielen Fällen die Frage nach der steueroptimalen
Rechtsform von Unternehmen. Je nach der Höhe der Gewerbesteuer-Hebesätze
ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen. Bei Kapitalgesellschaften muss
neben der Steuerbelastung auf Gesellschaftsebene zusätzlich im Falle einer
Gewinnausschüttung die Einkommensbesteuerung für den Gesellschafter
berücksichtigt werden. Nachteile aus dieser Doppelbesteuerung lassen sich durch
die Vereinbarung angemessener Gehälter oder andere schuldrechtliche
Leistungsvergütungen an die Gesellschafter in angemessener Höhe verringern.
Demgegenüber fällt bei Personenunternehmen regelmäßig die gleiche
Steuerbelastung an, egal ob die Gewinne im Unternehmen verblieben oder
entnommen werden. Bei Personenunternehmen hat zwar der Gesetzgeber im § 34 a
EStG eine Tarifvergünstigung für den nicht entnommenen Gewinn geschaffen. Diese
erweist sich in der Praxis aber vielfach nicht als sinnvoll. Für einen
Aktienhandel im größeren Umfang bleibt die Errichtung einer
vermögensverwaltenden Wertpapier GmbH überlegenswert.
Das Seminar will dem steuerlichen Berater eine Hilfestellung bieten und
mögliche Risiken aufzeigen. So werden vom Referenten in einem Überblick anhand
verschiedener Kriterien u.a. die Vor- und Nachteile der GmbH gegenüber einer
Personengesellschaft sowie die Vorteile einer Betriebsaufspaltung oder einer
stillen Gesellschaft dargestellt.
Weitere Schwerpunkte des Seminars sind die Gestaltung von
Unternehmensverkäufen und –käufen bei einer GmbH auch bei einer hohen
Fremdfinanzierung sowie die steuerlichen Risiken bei einer Verlust-GmbH
insbesondere durch eine schädliche Anteilsübertragung. Beim Unternehmenskauf
bestehen weitere Risiken sowohl aus dem Umwandlungssteuerrecht als auch aus
anderen Gründen. Diese erfordern die volle Aufmerksamkeit des steuerlichen
Beraters. Im Rahmen eines Unternehmensverkaufs müssen regelmäßig
Pensionsverpflichtungen gegenüber dem veräußernden
Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH „entsorgt“ werden.
Ferner bleibt zu überlegen, ob der erwerbende Gesellschafter neben den
Anteilen an einer Verlust-GmbH zusätzlich noch bestehende wertgeminderte
Darlehnsforderungen des Veräußerers ggf. im Wege eines Besserungsanspruchs
nach einem Forderungsverzicht erwirbt. Bei der Verschmelzung von Gewinn- und
Verlustunternehmen ist zu achten, dass der steuerliche Verlustabzug nicht
verloren geht.
Den Abschluss bilden praxisrelevante Fragen aus der Beendigung einer
Betriebsaufspaltung. So muss insbesondere das zwangsweise Aufdecken von
stillen Reserven vermieden werden.