Skript
Skript: Die effektive Förderung energetischer Maßnahmen an der Privatimmobilie - § 35c EStG
Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, eine beachtliche
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG in Anspruch zu
nehmen.
Unter den Voraussetzungen des § 35c EStG wird die energetische Wohngebäudesanierung gefördert. Insgesamt konnten 20 % der Gesamtaufwendungen (!) für bestimmte Sanierungsmaßnahmen steuermindernd berücksichtigt werden.
Eine Steuerermäßigung kann u. a. für Dach- oder Fassadensanierungen, die Erneuerung der Heizungsanlage oder auch für den Austausch von Fenstern in Anspruch genommen werden. Dies ist in Anbetracht der immer weiter steigenden Energiepreise eine erstklassige Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und diese in der Folge mit einer Steuerermäßigung zu begünstigen.
Hierbei gilt es aus Sicht der Beraterschaft, die einzelnen Voraussetzungen des § 35c EStG im Auge zu behalten und einen Überblick über die weiteren Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung zu wahren. Insbesondere der Vergleich der Vor- und Nachteile zwischen steuerlicher Förderung und die außersteuerlichen Förderungen z. B. der KfW oder des BAFA ist für eine umfassende Beratung entscheidend. Hier haben sich umfangreiche Änderungen ergeben. Vielfach ist eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG die effektivere Förderung!
- Welche genauen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
- Was gibt es im Hinblick auf Doppelförderungen zu beachten?
- Welche Förderung ist die effektivere für die geplante Sanierungsmaßnahme? § 35c EStG oder eine außersteuerliche Förderung?
Unter den Voraussetzungen des § 35c EStG wird die energetische Wohngebäudesanierung gefördert. Insgesamt konnten 20 % der Gesamtaufwendungen (!) für bestimmte Sanierungsmaßnahmen steuermindernd berücksichtigt werden.
Eine Steuerermäßigung kann u. a. für Dach- oder Fassadensanierungen, die Erneuerung der Heizungsanlage oder auch für den Austausch von Fenstern in Anspruch genommen werden. Dies ist in Anbetracht der immer weiter steigenden Energiepreise eine erstklassige Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und diese in der Folge mit einer Steuerermäßigung zu begünstigen.
Hierbei gilt es aus Sicht der Beraterschaft, die einzelnen Voraussetzungen des § 35c EStG im Auge zu behalten und einen Überblick über die weiteren Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung zu wahren. Insbesondere der Vergleich der Vor- und Nachteile zwischen steuerlicher Förderung und die außersteuerlichen Förderungen z. B. der KfW oder des BAFA ist für eine umfassende Beratung entscheidend. Hier haben sich umfangreiche Änderungen ergeben. Vielfach ist eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG die effektivere Förderung!
- Welche genauen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
- Was gibt es im Hinblick auf Doppelförderungen zu beachten?
- Welche Förderung ist die effektivere für die geplante Sanierungsmaßnahme? § 35c EStG oder eine außersteuerliche Förderung?
- Was ist unter eine Fachunternehmerbescheinigung zu verstehen und was ist überhaupt die Energetische Sanierungsmaßnahmenverordnung?
Diese und viele weitere Fragen werden in diesem Seminar beantwortet. Die einzelnen Voraussetzungen werden praxisnah anhand von Beispielen dargestellt. Zweifelsfragen und Problemfälle werden aufgeklärt. Darüber hinaus werden die Berücksichtigung der Maßnahmen in den Folgejahren und die Aufwendungen für einen Energieberater thematisiert.
Ziel des Seminares ist ein rechtssicherer Umgang mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Sie sollen in der Lage sein, Ihre Mandanten bestmöglich über die steuerlichen Vorteile für kostspielige Sanierungsmaßnahmen zu beraten. Nützliche Hinweise zu den veröffentlichten Verwaltungsanweisungen, Verordnungen und Musterbescheinigungen runden dieses Seminar ab.