Skript
Skript: Betriebliche Altersversorgung 2023 für Gesellschafter-Geschäftsführer/innen und Mitarbeiter/innen auf dem Prüfstand
Der Begriff Zeitenwende ist zum Begriff des Jahres 2022 gekürt
worden.
In dieser Zeitenwende haben wir plötzlich wieder Zins, wir haben sehr hohe Inflationsraten und wir haben Fachkräftemangel.
Dies hat starke Auswirkungen auf die Altersversorgungssysteme.
In welchen Fällen rechnen sich bestehende oder angedachte Altersversorgungen für Gesellschafter-Geschäftsführer noch? Welche Alternativen gibt es?
Mitarbeiter haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.
In welchen Fällen rechnet sich eine Entgeltumwandlung nach § 3.63 und in welchen Fällen nicht?
Wie muss eine betriebliche Altersversorgung oder betriebliche Krankenversicherung ausgestaltet sein, um erfolgreich Mitarbeiter/innen finden und binden zu können
In diesem halbtägigen Webinar (3 Stunden) wird an Hand von einzelnen Fallbeispielen die Sinnhaftigkeit der bAV untersucht.
Sofern konkrete Fälle betrachtet werden sollen, können uns diese gerne (anonymisiert) vorab zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte spätestens drei Wochen vor dem Seminartermin geschehen.
In dieser Zeitenwende haben wir plötzlich wieder Zins, wir haben sehr hohe Inflationsraten und wir haben Fachkräftemangel.
Dies hat starke Auswirkungen auf die Altersversorgungssysteme.
In welchen Fällen rechnen sich bestehende oder angedachte Altersversorgungen für Gesellschafter-Geschäftsführer noch? Welche Alternativen gibt es?
Mitarbeiter haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.
In welchen Fällen rechnet sich eine Entgeltumwandlung nach § 3.63 und in welchen Fällen nicht?
Wie muss eine betriebliche Altersversorgung oder betriebliche Krankenversicherung ausgestaltet sein, um erfolgreich Mitarbeiter/innen finden und binden zu können
In diesem halbtägigen Webinar (3 Stunden) wird an Hand von einzelnen Fallbeispielen die Sinnhaftigkeit der bAV untersucht.
Sofern konkrete Fälle betrachtet werden sollen, können uns diese gerne (anonymisiert) vorab zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte spätestens drei Wochen vor dem Seminartermin geschehen.