Aufzeichnung

Nugget: Umsatzsteuer 2022/2023 - Vorsteuerabzug Unentgeltliche Abgabe von Wärme

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Zum 1.10.2022 und 1.1.2023 treten aufgrund von gesetzlichen Neuregelungen wichtige Änderungen in Kraft: Die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz sowie die Lieferung von Fernwärme wird für einen befristeten Zeitraum vom 1.10.2022 – 31.3.2024 ermäßigt besteuert. Der Durchschnittssatz für Land- und Forstwirte wird von 9,5 % auf 9,0 % gesenkt. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ist um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert worden. Von erheblicher praktischer Auswirkung ist, dass die Lieferung einer Photovoltaikanlage bis zu einer Größe von 30 kw (peak) an den Betreiber der Anlage nicht mehr umsatzbesteuert wird. 
Einzelpreis 15,00 €