Aufzeichnung

Aufzeichnung: Wissen kompakt: Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen beratungssicher anwenden

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Weil die  Einspeisevergütungen für Solarstrom stetig  sinken, entsteht bei   kleinen  Photovoltaikanlagen über einen  Betrachtungszeitraum von 20 Jahren   hinweg   eventuell ein Totalverlust oder nur  ein sehr geringer Totalgewinn.  
Die   Finanzbehörden forderten deshalb in den  vergangenen Jahren stets den   Nachweis   einer positiven Totalgewinnprognose.  Konnte der Anlagenbetreiber   diesen  Nachweis  nicht erbringen, unterstellte das  Finanzamt mangelnde   Gewinnerzielungsabsicht  und erkannte die Anfangsverluste  häufig steuerlich   nicht an.Damit die  aufwändigen und streitanfälligen  Ergebnisprognosen für die   Beurteilung der  Gewinnerzielungsabsicht erst gar  nicht durch die Steuerbürger   bzw. deren  Steuerberater erstellt werden müssen  und auch keine Überprüfung der  Ergebnisse  durch die Finanzverwaltung erfolgen  müssen, ist die   Vereinfachungsregelung für  kleine Photovoltaikanlagen durch das   Bundesfinanzministerium eingeführt  worden.

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