Aufzeichnung

Aufzeichnung: Wissen kompakt: Fristablauf bei Altanlagen droht – Entnahme von Photovoltaikanlagen nur noch bis 11. Januar 2024 rückwirkend möglich

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Videodauer: ca. 45 Minuten

Mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde ein Umsatzsteuersatz von 0 %  (Nullsteuersatz) für Photovoltaikanlagen eingeführt. Mit dem Ende Februar 2023  veröffentlichten Schreiben hat das BMF bereits viele Fragen geklärt. Die  Mehrzahl der Praxisfragen dreht sich um die Entnahme von Altanlagen und deren  umsatzsteuerliche Folgen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können auch vor  dem 01.01.2023 gelieferte PV-Anlagen von den positiven Effekten des  Nullsteuersatzes profitieren. Insbesondre kann erreicht werden, dass auch  Altanlagenbetreiber die Besteuerung des selbstverbrauchten Stroms vermeiden  können. Bis zum 11.01.2024 ist es möglich, Altanlagen rückwirkend zum  01.01.2023  zu entnehmen. Es besteht daher sofortiger Handlungsbedarf. Unter  anderem zur  Frage der Entnahme von Altanlagen hat das BMF jetzt ein weiteres  Schreiben  veröffentlicht.

In unserem Seminar stellen wir Ihnen den Inhalt und die  Praxisfolgen des  BMF-Schreibens vom 30.11.2023 dar.

Nach dem Kauf der Aufzeichnung können Sie die komplette Seminarunterlage herunterladen. Sie finden den Link zur Aufzeichnung auf der ersten Seite der Seminarunterlage.
Einzelpreis 50,00 €