Aufzeichnung

Aufzeichnung: Wissen kompakt: Dreiecksgeschäfte endlich rechtssicher meistern – Verschärfungen durch BFH und UStAE praxisgerecht umsetzen

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Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft ist eine Vereinfachungsregelung für bestimmte Reihengeschäfte. Bei einem Reihengeschäft mit warenbewegter erster  Lieferung wird der Zwischenerwerber dem Grunde nach im Bestimmungsland registrierungspflichtig. Tritt der mittlere Unternehmer mit der USt-IdNr. seines  Sitzstaates auf, kommt überdies die empfindliche Straferwerbsteuer des § 3d Satz 2 UStG (Art. 41 MwStSystRL) zur Anwendung. Die Dreiecksgeschäftsregelung i. S. d. § 25b UStG (Art. 42, 197 MwStSystRL) bewirkt, dass sich der Zwischenerwerber bei einem Reihengeschäft mit drei Unternehmern aus unterschiedlichen  Mitgliedstaaten nicht im Bestimmungsland registrieren muss. In der Praxis sind einige Fallstricke zu beachten, damit diese Rechtsfolgen auch wirklich  rechtssicher eintreten. „Missglückte Dreiecksgeschäfte“ führen zu horrenden Nachforderungen. Die neue  BFH-Entscheidung und der aktualisierte UStAE machen  die Heilung der unliebsamen Folgen bei Verstößen nicht leichter. Dennoch gibt es Wege, „missglückte Dreiecksgeschäfte“ zu heilen.

Videodauer: ca. 45 Minuten

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